In letzter Zeit fragen viele Freunde nach dem Familiennachzug-Visum. Da ich selbst erfolgreich den Nachzug für meine Eltern beantragt habe, möchte ich hier meine Erfahrungen sowie wichtige Hinweise aus diesem Prozess teilen. Das Familiennachzug-Visum ist eine entscheidende Visakategorie, die von der spanischen Regierung zum Schutz der Familieneinheit geschaffen wurde.
Voraussetzungen und Grundbedingungen
Zunächst muss klargestellt werden, dass nicht jeder ein Familiennachzug-Visum beantragen kann. Der Antragsteller muss rechtmäßiger Bewohner Spaniens sein, über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen und sich mindestens ein Jahr legal und ununterbrochen in Spanien aufgehalten haben. Außerdem muss er ausreichend finanzielle Mittel nachweisen, um die nachziehenden Familienmitglieder zu unterstützen.
Wichtig zu beachten ist, dass die Berechnungsgrundlage für die finanzielle Leistungsfähigkeit in der Regel 150 % des IPREM beträgt. Für jedes weitere nachziehende Familienmitglied erhöht sich die Anforderung um zusätzliche 50 %.
Wer kann nachziehen?

Laut den spanischen Einwanderungsregelungen können folgende Familienmitglieder nachziehen: Ehepartner oder Lebenspartner, minderjährige Kinder, erwachsene Kinder, die vom Antragsteller finanziell abhängig sind, sowie Eltern des Antragstellers oder seines Ehepartners. Besonders wichtig ist zu beachten, dass beim Ablehnungsgrund für Studentenvisa für den Elterennachzug meist nachgewiesen werden muss, dass zuhause kein anderes Kind mehr für deren Betreuung zur Verfügung steht.
| Familienmitglied | Altersanforderung | Besondere Bedingungen |
| Ehepartner | Keine Einschränkung | Heiratsurkunde erforderlich |
| Kinder | Unter 18 | Oder über 18, aber finanziell abhängig |
| Eltern | Über 65 | Nachweis, dass keine weiteren Kinder zur Betreuung vorhanden sind |
Checkliste erforderlicher Unterlagen
Die Dokumentenbeschaffung ist der aufwändigste Teil des gesamten Antragsverfahrens. Hauptsächlich erforderlich sind das Antragsformular, Kopie der Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers, Nachweis über finanzielle Leistungsfähigkeit, Wohnungsnachweis sowie Unterlagen zur Verlängerung des Studentenvisums für die nachziehenden Familienmitglieder.
Alle ausländischen Unterlagen müssen beglaubigt und übersetzt werden – dies ist häufig zeitintensiv, daher empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung. Die Beglaubigung kann über Apostille oder Konsulatsbeglaubigung erfolgen; genaue Anforderungen erfährt man beim örtlichen Ausländeramt.
Ablauf und Bearbeitungszeit
Das gesamte Antragsverfahren umfasst mehrere Schritte: Zunächst einen Termin online oder persönlich vereinbaren, dann die Unterlagen einreichen, anschließend auf die Entscheidung warten. Die Bearbeitungszeit liegt normalerweise bei 3 bis 6 Monaten, kann aber auch länger dauern.
Nach Bewilligung des Antrags müssen die betroffenen Familienmitglieder im Herkunftsland das Einreisevisum bei der spanischen Botschaft oder dem Konsulat beantragen. Dieser Schritt ist relativ einfach, es müssen aber dennoch alle notwendigen Unterlagen und medizinische Gutachten für den TIE-Termin vorbereitet werden. Nach Einreise nach Spanien muss innerhalb eines Monats beim Ausländeramt ein offizieller Aufenthaltstitel beantragt werden.
Aus meiner Erfahrung rate ich, alle Anforderungen genau zu kennen, die Unterlagen vollständig vorzubereiten und Geduld zu bewahren. Der Prozess ist zwar etwas aufwändig, aber das Wiedersehen mit der Familie in Spanien ist jede Mühe wert. Ich hoffe, diese Informationen helfen allen, die sich gerade auf die Antragstellung vorbereiten.